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Schulordnung

Das Schuljahr der Musikschule entspricht demjenigen der Volksschule und ist in zwei Semester aufgeteilt. Um jedoch in etwa dieselbe Anzahl von Unterrichtslektionen in beiden Semestern zu bieten, können diese Zeiten leicht abweichen. Die Anzahl der Unterrichtswochen schwankt je nach Unterrichtstag und Feiertagen zwischen 16 bis 20 Unterrichtswochen.

Das erste Semester beginnt mit dem ersten Schultag im August und endet gegen Ende Januar. Das zweite Semester geht nahtlos Ende Januar bzw. Anfang Februar weiter und endet mit dem letzten Schultag Ende Juni bzw. Anfang Juli.

 

Anmeldungen

Bitte benützen Sie die offiziellen Anmeldeformulare der Musikschule Appenzell.

 

An- , Ab und Ummeldetermine

Die Frist zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung endet für das 1. Semester am 31. Mai des Vorsemesters, für das 2. Semester am 31. Dezember des Vorsemesters.

An- und Abmeldungen mit bis zu dreiwöchiger Verspätung werden mit 50.- Bearbeitungsgebühr verrechnet. Ab der vierten Woche werden die vollen Kosten fällig.

 

Austritte

Austritte sind nur auf Semesterende möglich. Sie sind in jedem Fall schriftlich an das Sekretariat einzureichen.Bitte benützen Sie die offiziellen Abmeldeformulare der Musikschule Appenzell. Nicht rechtzeitig abgemeldete Schüler gelten für das nächste Semester als angemeldet. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Bei Austritten während des Semesters besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Schulgeldes.

 

Unterricht für Erwachsene

Die Anmeldung zum Unterricht von Erwachsenen erfolgt ebenfalls über die Anmeldeformulare. Eine zusätzliche Buchung während des laufenden Semesters ist nicht möglich. Wir bieten 30 oder 45 Minuten wöchentlich oder alle zwei Unterrichtswochen an. Die Zeiten können mit der Lehrperson flexibel abgesprochen werden. Es können z.B. bei einer Anmeldung für 30 Minuten wöchentlich auch 60 Minuten alle zwei Wochen eingeteilt werden. Für Abmeldungen gelten dieselben Bedingungen wie für Schülerinnen und Schüler. Nicht genommene Lektionen entfallen ersatzlos! Bei Krankheit der Lehrperson besteht keine Nachholpflicht.

 

Lehrerzuteilung/Unterrichtszeit

Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die betreffende Musiklehrperson erfolgt durch die Schulleitung.Wünsche der Eltern und er Schülerinnen und Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt.Partner- oder Gruppenunterricht kann nur bei genügender Nachfrage und nach Absprache mit der Musikschulleitung angeboten werden.

Die Stundenplan-Einteilung ist Sache der Lehrkraft. Dabei muss auf die Volksschulstundenpläne und die Verfügbarkeit von Lehrern und Unterrichtsräumen Rücksicht genommen werden. Der Unterricht wird vor oder nach der regulären Schulzeit, in Zwischenstunden und an schulfreien Nachmittagen erteilt. Es muss somit auch damit gerechnet werden, dass die Unterrichtszeit auch auf einem unterrichtsfreien Mittwochnachmittag fällt.

 

Absenzen

Die Schüler-/innen sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Schülerabsenzen sind der Lehrkraft oder dem Sekretariat vor dem Unterrichtstag zu melden. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht. Ausgefallene Lektionen verursacht durch schulische Aktivitäten werden nicht zurückerstattet. Die Lehrkraft wird diese Unterrichtszeit nach Möglichkeit nachholen. Bei länger andauernder Krankheit oder Unfall wird eine Gutschrift gewährt (ab 3. Woche mit ärztlichem Zeugnis). Durch die Lehrkraft verursachte Ausfälle werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, wird das Schulgeld zurückerstattet. Bei Unterrichtsausfall der Lehrkraft bis zu zwei Wochen wegen Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivilschutzdienst besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Ohne Fleiss...

Fortschritte beim Erlernen eines Musikinstrumentes sind nur mit täglichem Üben möglich. Darüber sollten sich Schüler und Eltern beim heutigen üppigen Freizeitangebot im Klaren sein. Dem Interesse seitens der Eltern an der musikalischen Tätigkeit ihres  Kindes kommt ebenfalls grosse Bedeutung zu. Dazu gehört ebenfalls das Anhalten zu regelmässigem Üben.

Musiklehrkräfte und Schulleitung bitten die Eltern, sich von Zeit zu Zeit über die Fortschritte ihres Kindes zu erkundigen. Regelmässiger Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften schaffen die besten Voraussetzungen für einen erfreulichen Musikunterricht.

 

Ausschluss

Schüler/-innen denen es offensichtlich am Willen zum Erlernen eines Instrumentes mangelt, die sich fortgesetzt undiszipliniert verhalten oder wiederholt unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, können von der Schule ausgeschlossen werden. 

 

Instrumente und Noten

Die Kosten für Instrumente und Noten gehen zu Lasten der Schüler bzw. deren Eltern. Bevor Sie ein Instrument anschaffen, nehmen Sie bitte mit der Lehrkraft oder der Schulleitung Kontakt auf. Sie berät sie beim Kauf eines geeigneten Instrumentes.

 

seitenmann.ch